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   VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 660/06   

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https://dejure.org/2006,73177
VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 660/06 (https://dejure.org/2006,73177)
VG Minden, Entscheidung vom 15.09.2006 - 11 L 660/06 (https://dejure.org/2006,73177)
VG Minden, Entscheidung vom 15. September 2006 - 11 L 660/06 (https://dejure.org/2006,73177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise abweichende Gestaltung des Streckenverlaufes als einem Verbot gleichkommenden Eingriff in die durch Art. 8 GG gewährleistete Versammlungsfreiheit; Einsatz von Lautsprechern und Megaphonen während einer Versammlung als ein durch Art. 8 GG geschütztes Recht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der

    Auszug aus VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 660/06
    vgl. zu den vorstehenden Ermessenserwägungen BVerfG, Beschluss vom 06.05.2005 - 1 BvR 961/05 - Beschluss vom 01.02.2002 - 1 BvQ 3/02 - OVG NRW, Beschluss vom 01.02.2002 - 5 B 196/01 - VG Minden, Beschluss vom 31.01.2002 - 11 L 94/02 -.

    - Beschluss vom 06.05.2005 - 1 BvR 961/05 - noch einmal ausdrücklich festgestellt, dass bei der Genehmigung und inhaltlichen Ausgestaltung von angemeldeten Versammlungen ein strikter Prioritätsgrundsatz nicht anzuerkennen ist.

  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

    Auszug aus VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 660/06
    Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, 2069 -, in dem es eine entsprechende Auflage selbst verfügte; BVerfG, Beschluss vom 29.3.2002 - 1 BvQ 9/02 -.

    - Beschluss vom 29.3.2002 - 1 BvQ 9/02 - selbst bei einer nicht bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Begrenzung auf zehn Fahnen eigens angeordnet hat.

  • VG Minden, 31.01.2002 - 11 L 94/02
    Auszug aus VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 660/06
    vgl. zu den vorstehenden Ermessenserwägungen BVerfG, Beschluss vom 06.05.2005 - 1 BvR 961/05 - Beschluss vom 01.02.2002 - 1 BvQ 3/02 - OVG NRW, Beschluss vom 01.02.2002 - 5 B 196/01 - VG Minden, Beschluss vom 31.01.2002 - 11 L 94/02 -.
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